Es gibt wieder Geld vom Staat: Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für E-Autos beschlossen, das Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 umfasst und Privatpersonen beim Kauf oder Leasing unterstützt. Förderfähig sind Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, bestimmte Plug-in-Hybride und bestimmte Fahrzeuge mit batteriebetriebenem Antrieb und Reichweitenverlängerer (REEV). Die Grundlage der Förderung ist die Neuzulassung des Fahrzeugs im Inland nach dem 1. Januar 2026; die Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 gestellt werden und rückwirkend wirken. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist das Datum der Zulassung, nicht der Kaufzeitpunkt. Alle Fahrzeuge müssen nach der Zulassung mindestens 36 Monate gehalten werden. Als Elektroauto oder PHEV erhältlich: Opel Astra mit Facelift für 2026 Förderhöhe und soziale Staffelung Die Basisförderung beträgt für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender 1.500 Euro. Zusätzlich gibt es eine soziale Staffelung und einen Kinderbonus: Pro Kind 500 Euro bis maximal 1.000 Euro; bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich der Zuschuss um 1.000 Euro, und bei unter 45.000 Euro um weitere 1.000 Euro. Je nach Einkommen und Kinderzahl kann die maximale Förderung für förderfähige Fahrzeuge insgesamt zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro liegen. Förderbedingungen für Plug-in-Hybride und REEV Damit Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 förderfähig sind, müssen sie entweder einen CO₂-Typgenehmigungswert von maximal 60 g/km einhalten oder eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die Fahrzeuge einen relevanten elektrischen Fahranteil ermöglichen und klimaschutzwirksam sind. Leapmotor C10 REEV (2025) Ab dem 1. Juli 2027 wird eine Neujustierung der Förderung für nach diesem Datum zugelassene Plug-in-Hybride geprüft, bei der die Förderfähigkeit stärker an den realen CO₂-Emissionen im Fahrbetrieb orientiert werden soll, um die Nutzung des elektrischen Antriebs weiter zu fördern. Zielsetzung der Bedingungen Die Anforderungen an CO₂-Emissionen und elektrische Reichweite für Plug-in-Hybride und Range-Extender sollen sicherstellen, dass diese Fahrzeuge im Alltag einen substanziellen elektrischen Betrieb erreichen. Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind nicht förderfähig. Dieses Konzept soll die klimaschutzrelevanten Effekte der Förderung verbessern, indem nur solche Modelle unterstützt werden, die im elektrischen Modus signifikante Strecken zurücklegen können. Die geplante Neuausrichtung ab Juli 2027 zielt darauf ab, den Fokus noch stärker auf den tatsächlichen Betriebsemissionen zu legen. Zielgruppe und Einkommensgrenze Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 80.000 Euro; diese Grenze erhöht sich um jeweils 5.000 Euro für bis zu zwei Kinder, also bis 90.000 Euro. Die Berechnung des Einkommens basiert auf den aktuellen Steuerbescheiden der Antragsteller. Elektroauto-Förderung 2026: Alle Details zur neuen Regelung Das Programm wird aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds mit einem Gesamtvolumen von 3 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029 finanziert. Nach aktuellen Schätzungen reicht dieses Budget für die Förderung von rund 800.000 Fahrzeugen.