Mit dem heutigen Inkrafttreten der neuen E-Auto-Förderung der Bundesregierung überschlagen sich bereits die Angebote der Hersteller. Citroën Deutschland begrüßt die neue Regelung ausdrücklich, da sie den Ansatz unterstützt, für den die Marke seit Jahren steht: Elektromobilität für breite Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Wie dem auch sei, bei Citroën gibt es nun ein Elektroauto für unter 8.000 Euro. Die Marke ergänzt die staatliche Förderung durch eine eigene Verdopplung des Förderbetrags. Bei Anspruch auf die maximale Förderung ergibt sich beim Kauf eines ë-C3 Urban Range in der Ausstattungsvariante YOU ein Preisvorteil von bis zu 12.000 Euro gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung. Bei einem Kaufpreis von 19.990 Euro (UPE) reduziert sich die wirtschaftliche Belastung damit auf 7.990 Euro. Bildergalerie: Citroën C3 (2024) You Indes, die Reichweite ist hier überschaubar. Die 30-kWh-LFP-Batterie ermöglicht bis zu 204 km Reichweite, angetrieben wird das Modell von einem 113-PS-Motor. Schnellladen mit maximal 30 kW kostet 500 Euro extra. Immerhin: Eine Klimaanlage und Parkpiepser hinten sind serienmäßig. Auch weitere elektrische Modelle von Citroën profitieren von der Förderung. Dazu zählen unter anderem der ë-C3 Aircross, der ë-C4 sowie der C5 Aircross Elektro. Auch der C5 Aircross Plug-in-Hybrid ist per PHEV-Prämie förderfähig und bietet je nach Ausstattung besonders attraktive Leasing- und Finanzierungsoptionen. Ziel der Förderung ist es, Elektrofahrzeuge für möglichst viele Menschen bezahlbar zu gestalten, insbesondere für private Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Für wen gilt die neue E-Auto-Förderung? Die staatliche Förderung richtet sich ausschließlich an Privatkundinnen und -kunden. Sie unterstützt den Kauf oder das Leasing eines neuen, erstmals in Deutschland zuzulassenden Fahrzeugs der Klasse M1 mit rein elektrischem Antrieb oder extern aufladbarem Hybridantrieb. Förderfähig sind Käuferinnen und Käufer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 80.000 Euro beträgt. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich diese Einkommensgrenze für bis zu zwei Kinder um jeweils 5.000 Euro pro Kind. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung ist modular aufgebaut und kann – abhängig von Einkommen und familiärer Situation – eine Gesamthöhe von bis zu 6.000 Euro erreichen. Sie setzt sich wie folgt zusammen: – 3.000 Euro Basisförderung für batterieelektrische Fahrzeuge– 1.500 Euro Basisförderung für Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender Zusätzlich werden 500 Euro pro Kind im Haushalt gewährt, maximal für zwei Kinder. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 60.000 Euro erhalten eine zusätzliche Förderung von 1.000 Euro. Liegt das Einkommen unter 45.000 Euro, kommen weitere 1.000 Euro hinzu. Die Förderung wird nach der Fahrzeugzulassung von den Halterinnen und Haltern selbst beantragt und nach Prüfung durch die Bundesregierung ausgezahlt. Sie gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals neu zugelassen wurden. Maßgeblich ist das Datum der Zulassung, nicht der Abschluss des Kaufvertrags. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden. Sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Das Antragsportal der Bundesregierung soll voraussichtlich ab Mai 2026 zur Verfügung stehen.