15/09/2025 · vor 5 Stunden

Oktoberfest kann teuer werden: Vom Bierzelt zum Bußgeld

Am kommenden Samstag, den 20. September 2025, wird auf der Münchner Theresienwiese das 190. Oktoberfest eröffnet. Man möchte es ja eigentlich kaum glauben, aber jedes Jahr wieder werden während der Wiesn hunderte Führerscheine wegen Alkohol am Steuer (die meisten wohl eher wegen Alkohol am Lenker eines E-Rollers) eingezogen. Das ist nicht nur sehr verantwortungslos sondern geht in der Regel auch ordentlich ins Geld. 

Wer also im Bierzelt zu tief ins Glas schaut, sollte auf dem Heimweg besonders vorsichtig sein. Was eigentlich jedem klar sein sollte: Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit. Deshalb sollte das Auto nicht nur nach dem Oktoberfest besser stehen bleiben. Darauf weist die Verkehrsrechtlerin Melanie Leier, Partneranwältin von Geblitzt.de, hin. Sie betont: „Bereits ab 0,3 Promille können Sanktionen drohen. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar die Null-Promille-Grenze.“

Hohe Strafen möglich

Wird ein Fahrer mit 0,3 bis 1,09 Promille erwischt und zeigt typische Ausfallerscheinungen, spricht man von einer relativen Fahruntüchtig. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Ab 0,5 Promille droht auch ohne Auffälligkeiten ein Bußgeldverfahren. Dann sind 500 bis 1.500 Euro fällig, dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und bis zu 3 Monate Fahrverbot.

Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, weil absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird. Neben 3 Punkten drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist für die Neuerteilung sowie eine Geldstrafe. Wiederholungstätern oder Verursachern schwerer Unfälle kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Häufig wird zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet – ab 1,6 Promille ist diese zwingend vorgeschrieben.

Atemtest ist freiwillig

Viele Autofahrer wissen nicht, dass ein Atemalkoholtest („Pusten“) nicht verpflichtend ist. Niemand muss aktiv zur Beweiserhebung beitragen. Ohne ausreichende Hinweise auf Trunkenheit darf man nach einer Kontrolle also weiterfahren, weiß Melanie Leier. Liegen jedoch Verdachtsmomente wie Alkoholfahne, Lallen oder unsicherer Gang vor, ordnet die Polizei in der Regel eine Blutprobe an.

Diese erfolgt durch einen Arzt und erfordert normalerweise einen richterlichen Beschluss. Bei Gefahr im Verzug – etwa wenn eine Verzögerung das Ergebnis verfälschen könnte – kann dieser entfallen. Anders als beim Atemtest ist eine Blutentnahme in solchen Fällen nicht zu verweigern.

Auch Fußgänger sollten aufpassen

Der Heimweg zu Fuß ist zwar sicherer als mit dem Auto, doch auch Fußgänger können sich strafbar machen. Wer betrunken an falschen Stellen die Straße überquert, zahlt 10 Euro. Rote Ampeln zu ignorieren oder auf der Fahrbahn zu torkeln, obwohl ein Gehweg vorhanden ist, kostet jeweils 5 Euro.

Auffällige Fußgänger können zudem von der Polizei kontrolliert werden. Im schlimmsten Fall wird ihre Fahreignung angezweifelt, was zu einer MPU oder zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Melanie Leier appelliert daher: Alle Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger – sollten verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen.

Categories

Tags

© TopCarNews Network. All Rights Reserved. Designed by TopCarNews