Für viele Autofahrer steht bald einer der wichtigsten Termine des Jahres an: Am 30. November läuft die Frist ab, den Kfz-Vertrag zu kündigen.

Bis zum Stichtag muss die Kündigung bei den meisten Versicherern eingegangen sein, wenn der Vertrag zum Jahresende enden soll.

Danach verlängert er sich in der Regel um ein weiteres Jahr. Ein Wechsel kann sich lohnen, doch der günstigste Beitrag allein ist kein gutes Argument.

Das zeigt ein Blick auf die Kosten, die im Schadenfall entstehen können.

📌 Kfz-Versicherung: DAS solltest du wissen

  • Frist: Bei den meisten Verträgen muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen.
  • Preis und Leistung: Nicht nur auf den Beitrag schauen. Entscheidend ist das Verhältnis von Preis, Leistung und Service.
  • Deckungssumme und Selbstbeteiligung: Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein. Die Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, wird aber im Schadenfall fällig.
  • Werkstattbindung und Rückstufung: Eine Werkstattbindung kann die Prämie senken, schränkt aber die Wahl der Werkstatt ein. Zur Rückstufung nach einem Schaden die Regeln vorher prüfen.
  • Sonderkündigung: Auch nach dem 30. November kann ein Wechsel möglich sein, etwa bei einer Beitragserhöhung ohne bessere Leistungen oder nach der Regulierung eines Schadens.

Der Ernstfall ist teurer geworden

Früher war ein Parkrempler oft nur ein Fall für den Lackierer. Heute kann er richtig teuer werden.

Das zeigt eine Umfrage der ADAC Autoversicherung: 54 Prozent der Befragten, deren Auto bei einem Parkrempler beschädigt wurde, berichten von Kosten zwischen 1.500 und unter 10.000 Euro.

„Ursache für hohe Kosten sind beim Thema Parkrempler häufig beschädigte Sensoren, Rückfahrkameras, LED-Scheinwerfer oder die notwendige Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen nach einer Reparatur“, erklärt Christian Buric von der ADAC Autoversicherung gegenüber unserer Redaktion. „Teurer geworden sind sowohl Ersatzteile als auch Arbeitsleistungen in den Werkstätten.

Hinzu kommt die zunehmende technische Komplexität moderner Fahrzeuge mit Sensoren, Kameras und Assistenzsystemen“, fügt der Experte hinzu. So komme es dazu, dass sogar „Parkrempler“, die früher als Lackschäden galten, teuer werden.

Genau diese Entwicklung wirkt sich auch auf die Beiträge aus. Wer jetzt seinen Vertrag prüft, sollte deshalb genau hinschauen, welchen Schutz er für sein Geld bekommt.

Versicherungswechsel: Worauf es beim Vergleich ankommt

Dabei zählt laut Buric nicht allein der Preis. Entscheidend sei, dass „Leistungen, Vertragsbedingungen und Service im Schadenfall stimmen und der Schutz zum eigenen Pkw sowie zur persönlichen Situation passt“.

Dazu gehören eine ausreichend hohe Deckungssumme, die Selbstbeteiligung sowie die Regeln zur Werkstattbindung und zur Rückstufung im Schadenfall. Und: Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich meist.

Wie konkret das aussehen kann, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Ihre Versicherungsexpertin Elke Weidenbach erklärt im Gespräch: „Auch die konkreten Konditionen sind wichtig.“ In der Kaskoversicherung sollte grobe Fahrlässigkeit auf jeden Fall mitversichert sein.

Bei Wildunfällen decken manche Versicherer nur bestimmte Tiere ab, hier lohnt der genaue Blick in die Bedingungen. In der Haftpflicht sollte die Versicherungssumme bei 50 Millionen Euro liegen, besser noch bei 100 Millionen.

Auch Bestandskunden können sparen

Buric weiß: „Zusätzlich können etwa Werkstattbindung, Selbstbeteiligung, ein Telematik-Tarif, ein begrenzter Fahrerkreis und eine realistische Jahresfahrleistung die Prämie senken.“ Wichtig ist nur, dass man diese Punkte bewusst wählt.

Eine Werkstattbindung senkt zwar den Beitrag, schränkt im Schadenfall aber die freie Werkstattwahl ein. Und eine hohe Selbstbeteiligung wird bei einer teuren Reparatur schnell spürbar.

Der Aufwand kann sich lohnen. Laut Verbraucherzentrale Hamburg sparen Haushalte mit einem neuen Vertrag oft hundert Euro oder mehr, weil viele Versicherer mit günstigen Konditionen vor allem um Neukunden werben.

Wer lieber bleibt, kann trotzdem verhandeln: Auch Bestandskunden bekommen auf Nachfrage häufig einen Rabatt. Meist reicht ein Anruf oder eine E-Mail.

Ausnahmen gibt es auch hier

Übrigens: Der 30. November gilt nicht für alle. Bei wenigen Versicherern läuft das Versicherungsjahr nicht von Januar bis Dezember, dann gilt ein anderer Termin. Außerdem gibt es Ausnahmen.

„Auch nach dem regulären Kündigungsstichtag kann ein Wechsel möglich sein.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird, ohne dass sich die Leistungen entsprechend verbessern, oder nach der Regulierung eines Schadenfalls“, sagt Christian Buric von der ADAC-Autoversicherung.

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Nach Angaben der Verbraucherzentrale bleiben bei einer Beitragserhöhung vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung Zeit.

Kommt das Schreiben erst Anfang Dezember, kann man also auch nach dem 30. November noch kündigen.

Eine Besonderheit gilt für Autos, die erst Mitte des Jahres zugelassen wurden. Hier rechnen Versicherer einen Kurzzeittarif ab, „der ist teurer als der normale Tarif“, so Verbraucherschützerin Weidenbach.