"Auch auf Wunsch der Bundesländer werde ich mich dafür starkmachen", sagte Bilger der Nachrichtenagentur dpa. Für eine bundesweite Lösung sei eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz nötig. Der Minister verwies auf die Zahl der Unfälle, bei denen elektronische Geräte wie Handys am Steuer eine Rolle spielten. Nach seinen Angaben ereignen sich davon mehr als 1.000 pro Jahr.

Die Länder hatten den Bund zuvor aufgefordert, eine einheitliche und technikoffene Rechtsgrundlage zu schaffen. In einem Papier zur Verkehrsministerkonferenz heißt es, unterschiedliche Regeln könnten zu einer "zersplitterten Rechtslage" führen. Das Bundesverkehrsministerium stehe einer Prüfung offen gegenüber und teile die Einschätzung, dass moderne Überwachungstechnik zur Verkehrssicherheit beitragen könne.

So funktionieren die Handyblitzer

Handyblitzer, auch Monocams genannt, werden meist an Brücken über Straßen angebracht. Eine hochauflösende Kamera fotografiert die Fahrzeuge schräg von oben durch die Frontscheibe. Die Software sucht auf den Bildern nach einem Mobiltelefon im Bereich des Fahrers und nach einer dazu passenden Handhaltung. Werden bestimmte Merkmale erkannt, wird die Aufnahme zur Prüfung vorgelegt. Geschulte Polizeikräfte bewerten anschließend, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.

Das System trifft demnach nicht selbst die abschließende Entscheidung über eine Strafe. Die Kameras erfassen jedoch zunächst auch Bilder, bei denen noch nicht feststeht, ob ein Verstoß begangen wurde. Deshalb ist eine klare gesetzliche Grundlage für den Einsatz erforderlich.

In Rheinland-Pfalz sind Monocams bereits im Regelbetrieb. Das Land hatte die Technik zuvor getestet und nach eigenen Angaben gute Erfahrungen damit gemacht. Auch andere Länder haben eigene gesetzliche Regelungen geschaffen oder arbeiten daran. Die Vorschriften unterscheiden sich jedoch, weshalb die Länder eine bundesweit einheitliche Lösung anstreben.

Bußgeld und Punkte bei Handyverstößen

Wer während der Fahrt ein Handy in der Hand hält und benutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Wird dabei jemand gefährdet, steigt das Bußgeld auf 150 Euro; kommt es zu einem Unfall, sind es 200 Euro. In beiden Fällen drohen außerdem zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Telefonieren während der Fahrt ist nicht grundsätzlich verboten. Erlaubt sind Gespräche über eine Freisprechanlage, ein fest eingebautes Fahrzeugsystem oder ein Bluetooth-Headset. Verboten ist es dagegen, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen oder ans Ohr zu halten. Eine bundesweite Einführung der Handyblitzer ist noch nicht beschlossen. Zunächst müsste der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.