Das Energiesicherungsgesetz erlaubt der Bundesregierung, bei einer gefährdeten oder gestörten Energieversorgung die Nutzung von Kraftfahrzeugen nach Geschwindigkeit, Ort und Zeit einzuschränken. Ein Tempolimit auf Autobahnen wäre damit grundsätzlich möglich.
Energiesicherungsgesetz setzt enge Bedingungen
Nach § 1 Absatz 1 EnSiG müsste die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört sein. Außerdem müsste sich die Lage mit marktüblichen Maßnahmen nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beheben lassen. Hohe Kraftstoffpreise allein lösen dieses Eingriffsrecht nicht aus.
§ 1 Absatz 3 nennt ausdrücklich Beschränkungen für Kraftfahrzeuge nach Ort, Zeit, Strecke, Geschwindigkeit und Benutzerkreis. Allerdings schreibt das Gesetz kein bestimmtes Tempolimit vor. Die Bundesregierung könnte daher Tempo 80 oder eine andere Höchstgeschwindigkeit festlegen und die Regelung auf bestimmte Straßen oder Zeiten begrenzen.
Eine Einschränkung sieht das Gesetz noch vor, ein Tempolimit müsste in der Versorgungskrise auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. § 1 Absatz 4 EnSiG verlangt, die Freiheit des Einzelnen und die wirtschaftliche Betätigung möglichst wenig einzuschränken.
Bundesregierung müsste eine Verordnung erlassen
Ist eine Kraftstoff-Versorgungskrise in Deutschland gegeben, kann die Bundesregierung eine entsprechende Rechtsverordnung würde nach § 3 Absatz 1 EnSiG erlassen. Sie müsste darin unter anderem festlegen, welche Straßen betroffen sind, welche Geschwindigkeit gilt und wie lange die Regelung dauern soll.
Wird die Verordnung erlassen und gilt sie höchstens sechs Monate, ist nach keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Für eine Verlängerung braucht es dessen Zustimmung. Endet die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung, muss die Verordnung aufgehoben oder ausgesetzt werden.
Kraftstoffversorgung in Deutschland gilt als gesichert
Nach einer am 1.10.2026 veröffentlichten Übersicht der Bundesregierung ist die Versorgung mit Benzin, Diesel und Flugbenzin gesichert. Die Regierung sprach zwar von hohen Kraftstoffpreisen und einer dynamischen Marktlage, erklärte aber, dass keine Energieversorgungskrise vorliege und der Markt ausreichend mit Öl versorgt sei. Weitere staatlich angeordnete Energiesparmaßnahmen waren demnach nicht geplant.
Deutschland hat im März gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten der Internationalen Energieagentur einen Teil der strategischen Ölreserven zur Freigabe vorgesehen. Von den auf Bitte der IEA eingeplanten 2,6 Millionen Tonnen wurde eine erste Tranche abgerufen. Eine weitere Freigabe hielt der Markt laut Bundesregierung zuletzt nicht für erforderlich. Die deutsche Notfallreserve umfasst insgesamt etwa 20 Millionen Tonnen Rohöl und Ölprodukte.