Statt der derzeit üblichen 100 Euro sollen Autofahrer mindestens 500 Euro zahlen. Zugleich unterstützt der Verband den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU), sogenannte Handy-Blitzer bundesweit zu ermöglichen.
DVR-Präsident Manfred Wirsch begründet die Forderung mit der Gefahr, die von Ablenkung durch digitale Geräte ausgehe. Er verweist auf eine Studie aus diesem Jahr, nach der das Kollisionsrisiko bei Ablenkung durch Smartphones, Touchscreens und andere digitale Anwendungen höher gewesen sei als bei einem simulierten Alkoholwert von 0,8 Promille. Einen direkten Vergleich zwischen konkreten Unfallrisiken oder gleichartige Sanktionen leitet diese Aussage nicht ab.
Handy-Bußgeld an Promille-Strafe orientiert
Der DVR verweist auf Unfallzahlen für 2025. Demnach wurden mehr als 1.100 Unfälle mit Personenschaden registriert, bei denen elektronische Geräte als Ursache erfasst waren. Dabei starben 15 Menschen, 199 wurden schwer und 1.257 leicht verletzt. Die Angaben beziehen sich auf elektronische Geräte insgesamt und lassen sich nicht allein der Nutzung von Smartphones zuordnen.
Die Forderung des DVR würde das Grundbußgeld damit mindestens verfünffachen. Wirsch orientiert sich an der Sanktion für einen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze, für den beim ersten Verstoß 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen sind. Über eine konkrete gesetzliche Änderung oder deren Ausgestaltung ist damit noch nicht entschieden.
Das kostet die Handynutzung am Steuer
Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt, muss aktuell mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 150 Euro. Wird dabei fremdes Eigentum beschädigt, sind 200 Euro vorgesehen. In beiden Fällen kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet, ein elektronisches Gerät während der Fahrt aufzunehmen oder in der Hand zu halten. Eine kurze Blickzuwendung ist nur erlaubt, wenn das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird und die Verkehrslage sie zulässt. Das Verbot umfasst neben Mobiltelefonen auch andere Geräte wie Navigationsgeräte oder Touchscreens.
Bilger will Handy-Blitzer bundesweit ermöglichen
Der DVR unterstützt auch den Plan von Verkehrsminister Bilger, Monocams bundesweit einsetzen zu können. Die Kameras fotografieren schräg von oben durch die Frontscheibe in den Innenraum. Eine Software erkennt mögliche Verstöße anhand des Mobiltelefons und der Handhaltung des Fahrers. Die Aufnahmen werden anschließend von geschulten Polizeikräften geprüft. Die Kamera allein stellt also keinen rechtskräftigen Verstoß fest.
In Rheinland-Pfalz sind Monocams bereits im Einsatz. Bei einem Test in Trier ging die festgestellte Handynutzung an den Messstellen nach Angaben des DVR um rund siebzig Prozent zurück. Für eine bundesweite Regelung ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nötig.